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von Gregor Landwehr

Was wir erleben ist erst der Anfang: Die Zahl der Live-Formate, die regelmäßig gestreamt werden, sei es von Journalisten, Sendern, aber auch Marketingabteilungen und Agenturen, bis hin zu Vereinen, wird weiter steigen. Livestreams werden so selbstverständlich sein wie ein Foto. Das, was im Onlinejournalismus über viele Jahre die Bildergalerie war, das wird in Zukunft der Livestream sein. Die meisten Formate dürften die Anforderungen der Medienanstalten an eine Lizenzpflicht erfüllen, und damit auch das Genehmigungsverfahren erfordern. Das dürfte sich bei vielen rumsprechen und bei den Medienanstalten dürften sich schnell die Anträge stapeln. Denn kein professioneller Anbieter dürfte darauf verzichten wollten.

Hier wäre jetzt eine pragmatische Lösung angebracht: Denn nicht alles, was gestreamt wird, ist auch Rundfunk. Hier könnten schon klarere Kriterien helfen. Und jetzt wäre der richtige Zeitpunkt, um diese einheitlichen Kriterien festzulegen. Und eine vereinfachte „Lizenz“, die viel mehr eine Anzeigepflicht von Streaminangeboten wäre, würde beiden Seiten das Leben einfacher machen.

Plattformen in die Pflicht nehmen

Das Video-on-Demands lizenzfrei bleiben, Livestreams aber Lizenzpflichtig sind, ist kaum zu vermitteln. Denn bist auf den Faktor „live“ sind hier keine Unterschiede vorhanden. Für beide Formen von Videoinhalten sollte für Nutzer klar erkennbar sein, wer dahinter steht. Hier müssten es eine Art „Pflichtfeld“ auf den Social Networks Sites geben, um die Urheberschaft deutlich zu machen.

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