„Die Trennung zwischen Technologiekonzernen und Content-Produzenten wird zunehmend schwieriger“, so Siegfried Schneider von der Bayerischen Landeszentrale für neue Medien (BLM). Traditionelle Medienunternehmen sorgen sich um faire Rahmenbedingungen, und sie würden damit auch Anforderungen and die Landes-Medienanstalten stellen. So sei die Bedeutung von Livestreams im Netz gestiegen, dies erfordert eine „zeitgemäße Regulierung“, so Schneider. So ist momentan eine „Anzeigepflicht“ im Gespräch, dadurch solle man sehen können, wer streamt. Doch Schneider fragt: Reicht das?
Mit Handball fing alles an
Die Deutsche Kreditbank hatte sich als Sponsor der Handball-Bundesliga die Rechte an Livebildern von dem Sportereignis gesichert und diese auf der eigenen Internetseite und bei YouTube gestreamt. Die Livestreams wurden im Nachhinein von der Kommission für Zulassung und Aufsicht (ZAK) der Landesmedienanstalten bei ihrer Sitzung am Dienstag in Stuttgart gekommen. Die Übertragungen hätte vorab rundfunkrechtlich zugelassen werden müssen.
Wenn das Handballturnier ein Fernsehsender gezeigt hätte, dann wäre es klar gewesen. So habe man handeln müssen, sagte Siegfried Schneider. Die BLM hatte damals das Verwaltungsverfahren eingeleitet. Wie in Zukunft mit dem Thema umgegangen wird ist weiterhin offen. „Ist alles, was wir unter Livestreaming sehen, als Rundfunk anzusehen?“, dies sei, so Schneider, die entscheidende Frage. Er sieht insbesondere auch die Plattformen in der Pflicht, etwa indem man möglichst einfach ein Impressum hinterlegen oder Werbung kennzeichnen kann,
„Es muss etwas gemacht werden.“ Seit der DKB-Entscheidung hätten die Medienanstalten an den Gesetzgeber appelliert. Aber erst wenn es in 16 Landesparlamenten ein Ja gebe, erst dann könne es weitergehen.
Wunsch aus der Branche
„Ich halte es für eine Demokratie entscheidend, dass beim Streaming klar ist, wer dahinter steht“, so Christoph Krachten. Er hätte dies gerne unter Kontrolle und wünscht sich hier eine Regulierung. Denn wer einen Großteil der Bevölkerung erreichen kann, der müsse sich an den Jugendschutz, die Trennung von Werbung und Programm, etc. halten. „Unser Staat muss das Regeln, sonst wird alles von oben nach unten gekehrt.“
„Warum sollen On-Demand-Angebote nicht reguliert werden und nur Streams?“, erweitert Krachten die Forderung. Denn dies sei sonst sinnlos und nicht praktikabel.
„Das interessante ist, dass die Online-Videoanbieter diese Regulierung auch gerne hätten“, betont Prof. Klaus Goldhammer. Von allen Seiten gebe es das Bedürfnis, das man wisse, woran man ist und nach welchen Regeln gehandelt werden dürfe.