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Derzeit gibt es ständig neue gesetzliche Anpassungen, die digitale Betriebsversammlungen, Betriebsratssitzungen oder Mitgliederversammlungen betreffen. Da fällt es manchmal schwer, den Regelungen zu folgen. Nicht zuletzt, da sich die Corona-Situation in 2020 und 2021 häufig verändert hat. Warum digitale Betriebsversammlungen ein wichtiges Instrument der digitalen Kommunikation sind und was man dabei beachten muss, erklärt dieser Beitrag.

Digitale Betriebsversammlung: wichtig für die interne Kommunikation

Digitale Betriebsversammlung

Teilnehmerin einer digitalen Versammlung. Foto: unsplash/windows

Seit dem 1. Juli 2021 müssen Betriebsversammlungen, die im Rahmen des Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) abgehalten werden, wieder in Präsenz stattfinden. Eine digitale Ausführung ist in diesem Rahmen rechtlich nicht erlaubt. Einige Betriebsräte kritisieren das, weil sie nun Corona-konforme Präsenzveranstaltungen planen und durchführen müssen.

Aber dennoch gibt es Möglichkeiten, das Potenzial einer digitalen Betriebsversammlung auszuschöpfen. So kann das Management dieses Instrument im Rahmen der internen Unternehmenskommunikation nutzen, um über aktuelle Entwicklungen zu informieren und um mit den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in den Dialog zu treten.

Insbesondere jetzt, wo in vielen Unternehmen Homeoffice auf der Tagesordnung steht, ist dieser digitale Weg eine gute Option, um alle Personen zu erreichen. Auch bei Unternehmen mit mehreren Standorten bietet sich dieses Format an.

Tatsächlich sei an dieser Stelle auch darauf hingewiesen, dass die Bundesländer die Begriffe „Versammlung“ oder „Veranstaltung“ verschieden regeln. Das heißt, wenn Betriebsräte zum Beispiel lediglich eine „Mitgliederversammlung“ einberufen möchten, um interne Unternehmenskommunikation zu betreiben, könnte das durchaus im digitalen Raum stattfinden. Und auch die HR-Abteilung kann natürlich einen digitalen Austausch organisieren, etwa im Intranet.

Keine rechtlichen Beschlüsse, aber Informationsvermittlung

Der einzige Punkt, den man beachten muss, ist, dass bei dieser Form der digitalen Betriebsversammlung dann keine rechtsgültigen Beschlüsse herbeigeführt werden können. Das Event findet jenseits der betrieblichen Mitbestimmungen statt. Die digitale (Mitarbeiter-)Versammlung oder Veranstaltung dient nur zur reinen Informationsvermittlung und dem Dialog zwischen Betriebsräten und Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern im Unternehmen. Gibt es neue Corona-Regeln? Gibt es Veränderungen im Personal? Oder möchte das Unternehmen über interne neue Projekte informieren? Die möglichen Themen einer Versammlung sind hier in einem Überblick gut zusammengefasst, von denen einige auch digital besprochen werden können.

Was man beachten muss

Für das Format der digitalen Betriebsversammlung bietet sich in der Regel ein Livestream im Intranet an. Viele Unternehmen verfügen dadurch bereits über eine gute Struktur, um alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu erreichen und um den Termin anzukündigen. So lassen sich beispielsweise mit unserem Partner Haiilo Personen an allen Standorten und auch mobil auf dem Smartphone erreichen. Durch das Contentflow-Plugin lassen sich Livestreams dort sehr einfach anlegen. In der Vergangenheit durfte Contentflow viele interne Versammlungen begleiten, etwa bei Obi, der Gema oder Sennheiser. Hier zeigte sich immer wieder, wie wichtig die professionelle Produktion des Livestreams ist. Auch der Rückkanal, etwa in Form eines Chats oder einer Kommentarfunktion, sollte dabei immer mit eingeplant werden.

Unterschied Versammlung, Veranstaltung und Sitzung

Man merkt schnell, dass die Begrifflichkeiten von Versammlung, Veranstaltung und Sitzung etwas schwer voneinander zu trennen sind. Solange niemand gegen geltende Rechtsgrundlagen verstößt, besteht aber kein Grund zur Sorge. Wenn Betriebsräte sich bezüglich der rechtlichen Regelungen nicht sicher sind, sollten sie sich rechtliche Beratung suchen.

Zwei Änderungen seien hier genannt, die im digitalen Raum für eine gewisse Planungssicherheit sorgen und auch die Digitalisierung in Deutschland vorantreiben:

  1. Der Bundestag hatte bereits die rechtlichen Rahmenbedingungen für virtuelle Hauptversammlungen bis erstmal 08/2022 verlängert.
  2. Neu ist außerdem, dass eine digitale Betriebsratssitzung jetzt weiterhin virtuell möglich ist, wenn bestimmte Voraussetzungen bestehen. Dies wurde in § 30 BetrVG festgehalten.

Da allerdings die zwischendurch eingeführte Sonderregelung, die in § 129 BetrVG geregelt war, weggefallen ist, gilt Punkt 2 nicht für digitale Betriebsversammlungen.

Du planst eine digitale Betriebsratssitzung und suchst einen erfahrenen Partner dafür? Schreibe uns.

 

Anmerkung: Dieser Beitrag ist keine Rechtsberatung. Er gibt lediglich eine Übersicht zu den aktuellen Regelungen, die sich jederzeit wieder verändern können. [Stand: 10.11.2021]