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Lizenzen, GEMA, Persönlichkeitsrecht und Urheberrecht: Für manche mag das alles langweilig klingen. Es ist aber wichtig, über die rechlichen Grundlagen zumindest ein Basiswissen zu besitzen. Denn wer Rechte verletzt, muss mit (teuren) Konsequenzen rechnen. Dieser Beitrag informiert Dich in einer kompakten Übersicht über die wichtigsten Fakten zum Thema „Musik für Livestreaming“.

(Anm. d. Red.: Dieser Beitrag ist keine Rechtsberatung. Er soll Dir dabei helfen, Dir einen Überblick über die komplexe Thematik zu verschaffen. Für eine Rechtsberatung wendest Du Dich an eine Anwaltskanzlei.)

Zum Einstieg in das Thema sollten wir zuerst einige Begriffe klären. Denn oftmals gibt es hier bereits Wissenslücken, die unabsichtlich zu Rechtsverstößen führen können. Um das zu vermeiden, gibt es im ersten Teil einen Überblick zu den wichtigsten Begriffen. Im Anschluss steigen wir tiefer in das Thema Musik für Livestreams ein und zeigen, welche Musik genutzt werden darf und an welche Stellen man sich wenden muss.

Begriffsklärungen

Urheberrecht schützt geistiges Eigentum

Das Urheberrecht schützt das geistige Eigentum auf ideeller und materieller Ebene. Es klärt die Beziehungen zwischen einem Urheber, dem geschaffenen Werk und möglicher Nach- beziehungsweise Weiternutzung. Es werden also das Eigentum und die damit verbundenen wirtschaftlichen Interessen geschützt und geregelt. Werke sind zum Beispiel Texte, Bilder oder Musikstücke – aber auch beispielsweise Computerprogramme oder technische Zeichnungen.

Musik für Livestream

Wer gegen Urheberrechte verstößt, muss mit rechtlichen Konsequenzen rechnen. Foto: Markus Winkler / Unsplash

Du darfst demnach nicht jeden beliebigen Song als Streaming-Untermalung verwenden, ohne dass die Rechte geklärt sind. Sollte der jeweilige Urheber bereits vor 70 Jahren oder länger verstorben sein, gilt das Werk als gemeinfrei. Dann darf man es verwenden. Allerdings nur dann, wenn die Rechte nicht an jemand anderes (Musik-Label oder Einzelpersonen) übergeben wurden.

Du kannst Dir also merken: Prinzipiell darf man so gut wie nichts einfach so verwenden. Und wichtig zu wissen ist: Das Urheberrecht kann nicht übertragen werden. Der Urheber kann aber die Nutzungs- und Verwertungsrechte über Lizenzverträge vergeben. Nur nach dem Tod kann das Urheberrecht im Rahmen von Erbauseinandersetzungen übertragen werden. Der Urheber bleibt also immer Urheber. Lediglich der Copyright-Vermerk kann sich ändern, wenn die Nutzungs- und Verwertungsrechte beispielsweise an Verwertungsgesellschaften oder Verlage eingeräumt wurden. Merke Dir also: Der Urheber muss nicht immer identisch mit dem Rechteinhaber sein. Weitere Informationen finden sich hier.

Persönlichkeitsrecht

Das Persönlichkeitsrecht zählt zu den Grundrechten. Es dient dazu, alle Menschen vor Eingriffen in ihren Lebens- und Freiheitsbereich zu schützen. In Art 2 GG wird das festgehalten:

(1) Jeder hat das Recht auf die freie Entfaltung seiner Persönlichkeit, soweit er nicht die Rechte anderer verletzt und nicht gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder das Sittengesetz verstößt.
(2) Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit. Die Freiheit der Person ist unverletzlich. In diese Rechte darf nur auf Grund eines Gesetzes eingegriffen werden. (Quelle: Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland Art 2)

Das heißt, dass dadurch die Privats- und Intimsphäre, das Recht am gesprochenen und geschriebenen Wort, das Recht am eigenen Bild sowie die Rechte auf Resozialisierung und informationelle Selbstbestimmung geschützt sind. Wird eines oder werden mehrere dieser Rechte verletzt, hat eine Person die Möglichkeit, Schadensersatzansprüche, Unterlassungsansprüche oder das Widerrufsrecht geltend zu machen. Das gilt auch nach dem Tod.

Übrigens gilt das hier genannte Persönlichkeitsrecht für Einzelpersonen. Für Firmen, also juristische Personen, gilt das Unternehmenspersönlichkeitsrecht, welches Unternehmen insbesondere vor rufschädigenden Äußerungen schützen soll. 

Der Digital Millennium Copyright Act, kurz DMCA, trägt dazu bei, dass Copyright-Verstöße im Internet, zum Beispiel durch digitale Reproduktionen, rechtlich verfolgt werden können. Das Gesetz schützt Werke im Grunde genommen also vor digitalen, illegalen Kopien.

Wann benötige ich eine GEMA-Lizenz fürs Streaming?

Die GEMA vertritt die Rechte von Urheberinnen und Urhebern. Viele geschaffene Werke sind dort gelistet. Prüfe also zuerst, ob das Musikstück, das Du verwenden möchtest, dort gemeldet ist. Alle Urheber, die über die GEMA vertreten werden, erhalten darüber dann eine Vergütung. In Kombination mit einigen Social-Media-Plattformen verhält es sich allerdings manchmal anders. Angenommen, Du möchtest einen Livestream mit Musik über eine große soziale Plattform wie Facebook oder YouTube, Twitter oder Twitch senden, die selbst einen pauschalen Lizenz-Vertrag mit der GEMA geschlossen haben. Dann musst Du keine extra Lizenzgebühren an die GEMA zahlen, da die Plattform das bereits macht. Die Pflicht zur Einzel-Lizenzierung fällt für Dich dann weg. Es gibt jedoch eine Ausnahme: Verdienst Du anderweitig Geld an dem Event (Tickets, Spenden o. ä.), musst Du zusätzliche GEMA-Gebühren abführen. Auch wenn Du eine Aufzeichnung von Deinem Livestream erstellst und diesen öffentlich machst, sei es über eine Website oder über eine soziale Plattform, musst Du eine extra Lizenz bezahlen: ein Lizenzpaket für Video-on-Demand-Streaming. Diese unterscheidet sich von der Livestreaming-Lizenz.

Übrigens: Auf den Infoseiten und Hilfebereichen der jeweiligen Plattformen finden sich alle wichtigen Informationen:

Was kostet eine GEMA-Lizenz?

Das kommt darauf an, welche Lizenz Du benötigst. Alle Lizenzpakete sind bei der GEMA im Lizenz-Shop einsehbar. Möchtest Du zum Beispiel einen Livestream mit einer bei der GEMA gemeldeten Musik über Deine Website laufen lassen, also ohne Pauschalvertrag über Social Media, dann benötigst Du in jedem Fall das Lizenzpaket für lineares Streaming. Der Tarif heißt VR-OD 10. Dorthin gelangst Du über den Lizenz-Shop und klickst auf das Feld Online. Der auszuwählende Verbreitungsweg wäre dann „Auf Musik- und Videoportalen, privaten Webseiten, Firmen- und Vereinswebseiten“. Als Nächstes wird nach der Nutzungsform gefragt, dort kannst Du zwischen On Demand, Hintergrundmusik und linearem Streaming entscheiden. Du musst Deine Angaben spezifizieren. Übrigens klärt die GEMA über die drei verschiedene Arten, Musik zu nutzen, auf. Das ist sehr hilfreich, um einzelne Details vor einer Lizenzgebühr-Buchung einzuholen. Dort kannst Du zum Beispiel alle Informationen zur Musiknutzung im Internet nachlesen.

Das musst Du bei der Lizenzierung in Livestreams beachten

Musik für Livestreams

Livestreaming-Projekt mit Musik. Foto: Voyage Pro / Unsplash

Für die Lizenzierung für lineares Streaming musst Du angeben, wie groß Deine Reichweite ist. Danach richtet sich der Tarif. Es gibt gestaffelte Tarife. Verdienst Du beispielsweise bis zu 24.000 Euro pro Jahr mit Livestreamings, reicht der Tarif VR-OD 10 aus, den man online abschließen kann. Für andere Tarife gibt die GEMA an, dass man eine E-Mail schreiben muss.

Zu beachten ist außerdem, dass sich eine Lizenzierung danach richtet, wie groß der Anteil der Musik im Livestream ist. Je kleiner der musikalische Anteil, desto geringer fällt der Tarif auch aus.

Die On-Demand-Thematik haben wir bereits erwähnt. Es sei aber an dieser Stelle nochmal erwähnt, dass der Tarif für lineares Streaming auch nur für einen Livestream gilt. Sobald Aufzeichnungen gemacht werden, benötigst Du eine weitere Lizenz für die On-Demand-Inhalte. Die GEMA erklärt dazu, dass lineares Streaming dann vorliegt, wenn Video und Audio dem Publikum zu einem bestimmten Zeitpunkt gezeigt wird – auch wenn der Stream zwischenzeitig gestoppt wird und nach maximal zwei Stunden weitergeschaut werden kann. Dies gilt immer noch als Livestream.

„Soll der Livestream zu einem späteren Zeitpunkt wieder einmalig linear auf der Webseite gezeigt werden, ist diese Nutzung von der Lizenzierung abgedeckt. Lediglich die zusätzlichen Zugriffe müssen anschließend miteinberechnet werden.“ (Quelle: GEMA)

Was geschieht, wenn man gegen Rechte verstößt?

Sofern Du geschützte Musik in einem Livestream abspielst, kann es zu rechtlichen Konsequenzen kommen. Möglicherweise werden vom Urheber dann Schadensersatzansprüche beziehungsweise -forderungen geltend gemacht. Es ist ebenso möglich, dass Dein Content auf Deinem Account, zum Beispiel auf YouTube oder einer anderen Plattform, gelöscht wird. Geschieht das häufiger, kann es sein, dass das Konto gesperrt wird. Manchmal versenden die Urheber oder die Verwertungsgesellschaften auch Abmahnungen. Die Plattformen reagieren bei Verstößen dieser Art unterschiedlich, somit kann man nicht pauschal sagen, was passiert, wenn man das Urheberrecht oder andere Rechte verletzt hat. Von strafrechtlichen Verfolgungen ist aber auszugehen. Ein essenzieller Hinweis dazu ist, dass es in solchen Fällen egal ist, ob Du Dir Deines Verstoßes zum Zeitpunkt der Rechteverletzung bewusst warst oder nicht.

Ohne GEMA: Was für Musik darf ich auf meinem Stream streamen?

Musik für Livestreams

Es gibt verschiedene Optionen für Musiknutzung. Foto: Nathan Dumlao / Unsplash

Es gibt verschiedene Möglichkeiten, Musik für Livestreams zu nutzen – , auch ohne über die GEMA zu gehen. Das solltest Du beachten:

Lizenzfrei ist nicht gleich kostenfrei!

Bei lizenzfreier Musik musst Du bedenken, dass dies nicht gleichbedeutend damit ist, dass die Musik nicht dem Urheberrecht unterliegt. Das ist lediglich falsch, da ein Musikstück immer ein geschütztes Werk ist.

Lizenz erworben, aber wofür?

Du hast eine Lizenz oder die Nutzungserlaubnis von einem Rechteinhaber erworben.

Vorsicht: Wenn Du die Nutzungs- und/oder Verwertungsrechte für einen Livestream erworben hast, heißt das nicht automatisch, dass Du die Musik auch für aufgezeichnete, also Video-on-Demand-Inhalte, nutzen darfst. Bedenke dies und überlege im Voraus, wofür Du die Musik benötigst. Lizenzfrei ist es nur dann, wenn es gemeinfrei ist, zum Beispiel 70 Jahre nach dem Tod des Urhebers.

GEMAfrei? Kontaktiere Urheber direkt

Du möchtest ein Musikstück verwenden, dass GEMAfrei ist. Hier musst Du aufpassen, denn das heißt nicht, dass ein Werk gemeinfrei ist. Der Urheber ist lediglich nicht Mitglied einer Verwertungsgesellschaft wie der GEMA. In diesem Fall musst Du die Nutzungsrechte direkt beim Urheber erfragen. Ob ein Werk über die GEMA verwertet wird oder nicht, recherchierst Du in der GEMA-Datenbank.

CC-Lizenzen nutzen

Creative-Commons-Lizenzen erlauben, dass man Werke auch ohne extra Lizenzgebühr nutzen kann. Unterliegt ein Musikstück also einer CC-Lizenz, lies Dir im Einzelfall durch, für welche Anliegen Du das Werk mit einer CC-Lizenz nutzen darfst: kommerziell, privat, redaktionell. Bei Bildern ist es häufig nötig, den Urheber namentlich zu nennen. Bei Musik ist das auch möglich.

Selber schreiben

Die Möglichkeit, Musik selber zu kreieren, gilt für Personen, die darin Erfahrung haben oder mit Songschreiberinnen oder Musikkomponisten zusammenarbeiten.

Empfehlenswerte Anbieter für Musik-Lizenzen

Im folgenden stellen wir einige Plattformen vor, auf denen Du teilweise kostenlos, teilweise im Abo Musik für Livestreams lizenzieren kannst.

Pretzel Rocks

Creators nutzen häufig diesen Anbieter, wenn sie auf Twitch und YouTube streamen. Es gibt eine kostenlose und kostenpflichtige Optionen.

Epidemic Sound

Dieses Angebot ist besonders auf YouTube beliebt. Es ist kostenpflichtig, aber dafür hat man auch eine große Auswahl mit hochqualitativen Sounds.

Musik für Twitch kostenlos: Soundtrack by Twitch

Viele Nutzerinnen und Nutzer fragen sich, ob man für Livestreams auf Twitch eigentlich eine GEMA-Lizenz benötigt. Da das Thema komplex ist und sich die Vorgaben manchmal verändern, verweisen wir auf die Twitch-Richtlinien für Urheberrechte und Musik. Außerdem hatte die Plattform selbst ein rechtefreies Musik-Tool für Twitch-Creator entwickelt. Dies wurde mittlerweile aber eingestellt.

StreamBeats

Ein kostenloser Anbieter ist StreamBeats. Dieser ist aber nicht für den kommerziellen Nutzen verwendbar.

Monstercat

Dieses Tool arbeitet eng mit Twitch zusammen, unterstützt aber auch YouTube. Hier gibt es eine große Auswahl und für einen Gold-Account muss man auch nicht sehr tief in die Geldbörse greifen.

Artlist

Ein weiterer Musik-Video-Lizenzanbieter ist Artlist. Dieser unterstützt zahlreiche Plattformen. Möchte man als Creator maximal flexibel sein, lohnt es sich vielleicht, hier ein Abo abzuschließen.

NCS

Das Recordlabel NoCopyrightSounds eignet sich gut zum Abspielen von längeren Hintergrundstücken. Man findet Playlists auf YouTube, Spotify oder Soundcloud.

Weitere Anbieter von Musik für Livestreams findest Du hier.

Achte aber immer darauf, für welchen Zweck Du die Musik nutzen möchtest. Manche Titel sind nicht für kommerzielle Zwecke erlaubt.

 

Wann benötige ich eine Rundfunklizenz fürs Livestreaming?

In einem anderen Beitrag erklären wir, in welchen Fällen Du eine Rundfunklizenz für Livestreams brauchst. Der Medienstaatsvertrag regelt das.

Die folgenden beiden Quellen klären auf:

Zulassungs- und Lizenzierungsstellen auf einen Blick