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AktuellesProduktionen

Livestream aus der Bezirksverordnetenversammlung Treptow-Köpenick (Berlin)

Am Donnerstag, den 23. Juni 2016, haben wir die 47. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung des Berliner Bezirks Treptow-Köpenick per Livestream übertragen und im Anschluss die Aufzeichnung für die Öffentlichkeit bereitgestellt, um die Entscheidungen des Parlaments der Öffentlichkeit transparent zu machen.

Die Existenz, Aufgaben und Befugnisse der Bezirksverordnetenversammlungen der mittlerweile nur noch zwölf Berliner Bezirke werden in den Artikeln 69 bis 77 der Verfassung von Berlin festgelegt. Die Bezirksverordnetenversammlung (BVV) bestimmt die Grundlinien der Verwaltungspolitik des Bezirkes. Sie regt durch Empfehlungen und Ersuchen Verwaltungshandeln an, kontrolliert die Führung der Geschäfte des Bezirksamtes, entscheidet in den ihr vorbehaltenen Angelegenheiten und nimmt entsprechend der jeweils geltenden gesetzlichen Regelungen Wahlen, Abberufungen und Feststellungen vor. Sie besteht aus 55 Mitgliedern und kann über alle Angelegenheiten vom Bezirksamt jederzeit Auskünfte verlangen.

Die BVV ist kein echtes parlamentarisches Gremium, sondern nach der Berliner Verfassung ein „Organ der bezirklichen Selbstverwaltung“. Die Bezirksverordneten verrichten ihre Tätigkeit in der BVV ehrenamtlich und erhalten dafür eine Aufwandsentschädigung.

Oliver Igel (SPD), Stadtbezirksbürgermeister von Treptow-Köpenick, fotografiert am 03.09.2014 beim Sommerfest im Übergangswohnheim in der Radickestraße in Berlin Adlershof. Foto: Jens Kalaene

Oliver Igel (SPD), Stadtbezirksbürgermeister von Treptow-Köpenick, fotografiert am 03.09.2014 beim Sommerfest im Übergangswohnheim in der Radickestraße in Berlin Adlershof. Foto: Jens Kalaene

Die BVV bestimmt als von den Wahlberechtigten des Bezirks gewähltes Organ der bezirklichen Selbstverwaltung die Grundlinien der Verwaltungspolitik des Bezirks. Sie wählt das andere Organ, das Bezirksamt, bestehend aus dem Bezirksbürgermeister und den 4 Bezirksstadträten. Als Teil der Verwaltung muss sich die BVV bei ihrer Tätigkeit an die Rechts- und Verwaltungsvorschriften halten. Rechtswidrige Beschlüsse sind vom Bezirksamt zu beanstanden.

Die Befugnisse der BVV sind von denen des Bezirksamts zu unterscheiden: Verwaltungsbehörde des Bezirks ist allein das Bezirksamt. Deshalb ist eine Mitverwaltung der BVV außerhalb der ihr gesetzlich zugewiesenen Befugnisse – etwa in der Form genereller Zustimmungsvorbehalte – unzulässig. Die BVV hat vielmehr die Aufgabe, Verwaltungshandeln des Bezirksamts anzuregen (Initiativrecht) und zu kontrollieren (Kontrollrecht). Außerdem kann sie über alle Angelegenheiten vom Bezirksamt jederzeit Auskunft verlangen (Auskunftsrecht). Nur in den der BVV gesetzlich zugewiesenen Angelegenheiten oder nach vorhergehender Initiative oder Kontrolle hat die BVV verbindliche Entscheidungsbefugnisse. Diese Rechte kann die BVV nur gegenüber dem Bezirksamt, aber nicht gegenüber Dritten wie Abgeordnetenhaus, Senat, Bundesbehörden usw. wahrnehmen. Daher müssen Initiativen oder Auskunftsbegehren der BVV immer über das Bezirksamt geleitet werden.

Entscheidungsbefugnisse der BVV

Die konkreten Entscheidungsbefugnisse der BVV sind im allgemeinen Bezirksverwaltungsrecht oder in anderen Berliner Spezialvorschriften gesetzlich aufgeführt. Sie dürfen nicht einem Ausschuss übertragen werden. Die Rechte des Jugendhilfeausschusses bleiben davon unberührt.

Entscheidung über den Bezirkshaushaltsplan und die Genehmigung über- und außerplanmäßiger Ausgaben
Der von der BVV beschlossene Bezirkshaushaltsplan ist rechtlich jedoch als Entwurf anzusehen. Er wird erst verbindlich, wenn ihn das Abgeordnetenhaus im Rahmen des Haushaltsgesetzes feststellt.

Entscheidung über die Verwendung von Sondermitteln der BVV

Diese Zuwendungen müssen im erheblichen Interesse Berlins sein. Die Voraussetzung ist nur dann erfüllt, wenn die geförderte Maßnahme einen bezirklichen Anknüpfungspunkt hat. Bei Angelegenheiten, die zum Zeitpunkt der Beschlussfassung über die Förderung bereits vollzogen worden sind, ist davon auszugehen, dass eine anderweitige Finanzierung möglich war. Die Förderung bereits abgeschlossener Maßnahmen wäre mit dem Charakter einer Zuwendung als zukunftsbezogene zweckbestimmte Vergabe öffentlicher Mittel nicht zu vereinbaren.

Entscheidungen über Rechtsverordnungen zur Festsetzung von baurechtlichen Akten (z. B. Rechtsverordnungen zur Festsetzung von Bebauungsplänen)
Die BVV beschließt über den Entwurf eines Bebauungsplans und über die Rechtsverordnung zur Festsetzung des Bebauungsplans. Sie kann über den Entwurf und die Rechtsverordnung in einem Beschluss entscheiden. Jede nachträgliche Änderung des Bebauungsplans bedarf der erneuten Entscheidung der BVV – auch wenn die Voraussetzungen einer erneuten Auslegung des Bebauungsplans nicht vorliegen. Veränderungssperren sind “andere baurechtliche Akte” und müssen vor der Festsetzung als Rechtsverordnung durch das Bezirksamt von der BVV beschlossen werden.

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