Skip to main content

Jetzt hat sich auch das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg (OVG) mit dem Thema Livestreaming und der Rundfunklizenzpflicht befasst – eine Entscheidung gibt es aber noch nicht. 

Die Live-Sendungen der Bild-Zeitung

Auslöser für das Verfahren sind verschiedene Livesendungen, die die Bild-Zeitung aus dem Hause Axel-Springer mittlerweile täglich streamt. Die Medienanstalt Berlin-Brandenburg wollte dem Verlag untersagen, diese Sendungen ohne eine Rundfunklizenz zu streamen.

Dagegen ging Axel-Springer allerdings juristisch vor. Mit einem Eilantrag hat der Konzern in der zweiten Instanz Erfolg gehabt, die Bild darf weiter streamen, und zwar so lange, bis in dem eigentlichen Klageverfahren eine Entscheidung gefällt wird. Die Begründung des OVG ist durchaus interessant: Da die Frage rechtlich so umstritten sei, wann ein Livestream im Internet als zulassungspflichtiger Rundfunk, und wann als zulassungsfrei einzuordnen sei, habe man diese Frage nicht in einem Eilverfahren entscheiden können.

Das Grundproblem

Bei der Fragestellung prallen zwei Welten aufeinander. Auf der einen Seite neue Übertragungswege (Livestreaming), ermöglicht durch die Digitalisierung. Auf der anderen Seite ein Rundfunkbegriff, der in den Gesetzen in einer Zeit definiert wurde, als Funk eben noch Funk war. Die Kriterien für eine Rundfunklizenz lauten dort: live, und vorher als Programm angekündigt, mehr als 500 Zuschauer gleichzeitig möglich und ein journalistisch-redaktionell gestalteter Inhalt – all das trifft auf viele Livestreams zu.

Der neue Rundfunkstaatsvertrag

Bis hier eine gerichtliche Entscheidung getroffen wird dürfte es noch etwas dauern. In der Zwischenzeit ist ein Blick in den Entwurf für den neuen Rundfunkstaatsvertrag interessant. Denn hier bekommt man einen Eindruck, wie Rundfunk im digitalen Zeitalter in Deutschland definiert sein könnte. In dem Entwurf auf dem Juli  ist die Grenze von 500 potentiellen Zuschauern, unter der man nicht von Rundfunk ausgeht, gestrichen.

Auch bei den Kriterien für eine Lizenz ist der Absatz „Wenn und soweit ein elektronischer Informations und Kommunikationsdienst dem Rundfunk zuzuordnen ist, bedarf der Anbieter eines solchen Dienstes einer Zulassung. Stellt die zuständige Landesmedienanstalt fest, dass diese Voraussetzung vorliegt, muss der Anbieter, nachdem die Feststellung ihm bekannt gegeben ist, nach seiner Wahl unverzüglich einen Zulassungsantrag stellen oder innerhalb von drei Monaten den elektronischen Informations- und Kommunikationsdienst so anbieten, dass der Dienst nicht dem Rundfunk zuzuordnen ist.“ gestrichen worden.

Neu ist der § 20 b, bislang „Hörfunk im Internet“, jetzt „Zulassungsfreie Rundfunkprogramme“. Wenn Programm nur eine geringe Bedeutung für die Meinungsbildung haben oder „Rundfunkprogramme, die im Durchschnitt der letzten sechs Monate weniger als 20.000 gleichzeitige Nutzer erreichen“ brauchen sie keine Lizenz. Hierüber kann man sich von der zuständigen Landesmedienanstalt auf Antrag eine Unbedenklichkeitsbescheinigung ausstellen lassen.

Der Hintergrund: Die Livesendungen der Bild

„Die richtigen Fragen“ heißt eine Sendung, die immer montags um acht live bei Bild, auf der Facebook und Youtube-Seite zu sehen ist. Dort „talken“ Politikchef Nikolaus Blome und die freie Journalistin Anna von Bayern über politische Themen. Bei „Bild Live“ geht es um tägliche Nachrichten aus den Bereichen Politik, Sport und Unterhaltung. Und bei dem „Sport-Talk“ ist der Name Programm.

Die Kommission für Zulassung auf Aufsicht der Landesmedienanstalten (ZAK) hat im April gegen diese drei Livestreams von Axel Springer als Rundfunk eingestuft, die Medienanstalt Berlin-Brandenburg musste daraufhin die Streams untersagen und der Rechtsstreit begann. Axel Springer argumentiert, die Angebote würden nicht entlang eines Sendeplans verbreitet. Man stelle die Video-on-Demand-Angebote in Netz, und am Anfang eben live – so die Argumentation. „Wir brauchen keine Lizenz für BILD, weil wir kein Fernsehen machen“, sagte der Bild-Sprecher Christian Senft dem Branchenmagazin Journalist.