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Die virtuelle Hauptversammlung, so der neue Gesetzesbegriff, wurde vom Gesetzgeber schnell umgesetzt. Durch die Corona-Bestimmungen sind Aktionärsversammlungen wie bisher nicht möglich. Virtuelle Versammlungen, bei denen Livestreams eine wichtige Rolle spielen, sind eine gute Möglichkeit, um die Beschlussfähigkeit von Aktiengesellschaften sicher zu stellen. Für die Netfonds AG haben wir den Livestream von der virtuellen Jahreshauptversammlung umgesetzt, so konnten die Aktionäre die Veranstaltung verfolgen.

Möglich macht dies das „Gesetz über Maßnahmen im Gesellschafts-, Genossenschafts-, Vereins-, Stiftungs- und Wohnungseigentumsrecht zur Bekämpfung der Auswirkungen der COVID-19-Pandemie“. Dieses sieht als Option vor, dass die „Versammlung ohne physische Präsenz der Aktionäre oder ihrer Bevollmächtigten als virtuelle Hauptversammlung abgehalten wird“. Voraussetzungen dafür sind die „Bild- und Tonübertragung der gesamten Versammlung“. Wobei die Versammlung immer nur aus dem Vorstand und dem Aufsichtsrat besteht. Außerdem muss die „Stimmrechtsausübung der Aktionäre über elektronische Kommunikation (Briefwahl oder elektronische Teilnahme) sowie Vollmachtserteilung“ möglich sein. Und den Aktionären muss eine Fragemöglichkeit „im Wege der elektronischen Kommunikation“ eingeräumt werden.

Diese Möglichkeiten der virtuellen Versammlung haben nicht nur Aktiengesellschaften: „Die beschränkten Versammlungsmöglichkeiten aufgrund der Coronakrise stellen nicht nur große Aktiengesellschaften, sondern auch örtliche Sportvereine und Wohnungseigentümergemeinschaften vor große Herausforderungen. Ich bin froh, dass wir dafür in kürzester Zeit Lösungen finden konnten, mit der die Handlungs- und Beschlussfähigkeit dieser Rechtsformen gewährleistet bleibt. Aktiengesellschaften haben nun zum ersten Mal die Möglichkeit, virtuelle Hauptversammlungen durchzuführen“, so Bundesjustizministerin Christine Lambrecht.

Eine virtuelle Hauptversammlung mit einem Livestream, hier die Netfonds AG aus Hamburg

Livestream der Netfonds Hauptversammlung. Screenshot: Facebook

Die Netfonds Gruppe

Bei der virtuellen Hauptversammlung der Netfonds AG, einer führenden Plattform für Administration, Beratung, Transaktionsabwicklung und Regulierung für die Finanzindustrie, waren vom Grundkapital der Gesellschaft 81,03% Prozent aller Stückaktien vertreten.

Der Versammlungsleiter und Aufsichtsratsvorsitzende Klaus Schwantge führte durch die Veranstaltung, der Vorstandsvorsitzende Karsten Dümmler durch das Geschäftsjahr 2019 und gab Einblick in den bisherigen Verlauf des aktuellen Geschäftsjahres 2020. Die Nutzer konnten der Präsentation im Livestream folgen, produziert wurde der Stream von Contentflow.

Unter der Marke „finfire“ stellt das Unternehmen seinen Kunden eine webbasierte Technologieplattform zur Verfügung, die es Nutzern aus der Finanzindustrie ermöglicht, Finanzmarkttransaktionen vollumfänglich, sicher und vor allem in jeder Hinsicht konform mit den relevanten MiFID-II-Vorgaben abzuwickeln.

Das Angebot ist maßgeschneidert auf vielfältige Anforderungen des Tagesgeschäfts von Fondsgesellschaften, Vermögensverwaltern, Finanzberatern bis hin zu Spezialbanken und Versicherungen. Mit insgesamt 187 Mitarbeitern (Stand 31.12.2018) erzielte das Unternehmen im Jahr 2018 bei Brutto-Konzernumsätzen in Höhe von 93,6 Mio. EUR einen Netto-Konzernumsatz von 20,2 Mio. EUR. Die Aktie der Netfonds AG ist im m:access der Börse München notiert und über XETRA handelbar

Virtuelle Hauptversammlung und hybride Hauptversammlung

Bislang waren Hauptversammlungen durch Livestreams in der Regel hybride Hauptversammlungen. Der Livestream diente als zusätzlicher Kanal um Aktionäre oder Medienvertreter, die nicht vor Ort sein können, zu informieren.

Bei der virtuellen Hauptversammlung in der aktuellen Form gibt es keine Teilnehmer vor Ort, alle Aktionäre folgen der Veranstaltung im Livestream. Dadurch gibt es vor Ort auch keine Abstimmungen, wie sonst üblich. Die Abstimmungen erfolgen, so sieht es das Gesetz vor, vorab per Briefwahl oder elektronisch.